Tiergestütze Ergotherapie

Bei der tiergestützten Ergotherapie handelt es sich um einen zielorientierten Einsatz von Tieren (in unserem Fall von Hunden) durch eine Ergotherapeutin. Der Einsatz des Hundes als Co-Therapeut wird dokumentiert.

Für die Ergotherapie ist eine Überweisung zur Ergotherapie durch den Haus- oder Facharzt erforderlich. Nach einem Erstgespräch wird ein Behandlungskonzept erstellt und je nach Sozialversicherung dem Chefarzt zur Bewilligung vorgelegt. Mit einer stattgegeben Bewilligung über ein gewisses Stundenkontingent Ergotherapie erhalten PatientInnen Anspruch auf einen Teilkostenersatz dessen Höhe von der jeweiligen Sozialversicherung abhängig ist. 

In der tiergestützten Ergotherapie werden die Aktivitäten mit den Hunden so modifiziert, dass im Rahmen der angestrebten Zielsetzung trainiert werden kann (z.B. für eine Gleichgewichtsübung in Grätschstellung den Hund mehrmals eine Acht durch die Beine gehen lassen)